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BERUFLICHES

Auch an dieser Stelle kann nur ein kurzer Rückblick angeboten werden. Beruflich war ich eng mit dem Straßenwesen im Rheinland verbunden. Über sechs verschiedene Stationen in der Planung, im Bau und im Umweltschutz endeten meine beruflichen Arbeiten im Jahr 2001 als Leiter des Rheinischen Autobahnamts in Krefeld. Aus diesen vergangenen Zeiten seien hier drei Ereignisse mit besonderer persönlicher Bedeutung wiedergegeben.

1. Der Schinkelpreis 1968 des Architekten- und Ingenieurvereins zu Berlin.

Die Aufgabe beinhaltete die Verknüpfung einer geplanten Stadtautobahn mit dem örtlichen Straßennetz. Der mit der Auszeichnung verknüpfte Preis für eine Studienreise führte mich damals nach Brasilien.

2. Förderung von Kreisverkehren.

Lebenswelten
Die Zeitschrift "Der Spiegel" veröffentlichte 1992 unter meiner Mitwirkung einen Artikel über den Wert von Kreisverkehren, die damals noch nicht zum deutschen Standard der Straßenplanung gehörten. Zur Öffnung bitte den Download anklicken!
Die Kölnische Rundschau veröffentlichte in 2017 einen Artikel über den von mir geplanten Kreisverkehr (Siehe "Kreisel.jpg".)
LEBENSWELTEN.jpg
JPG-Datei [13.9 MB]

3. Planung und Realisierung einer Rheinbrücke.

Der 5,9 km lange Lückenschluss im Zuge der Autobahn A44 war als eine neue Rheinquerung zu planen und zu realisieren, die im Jahr 2002 dem Verkehr übergeben werden konnte. Neben der eigentlichen Rheinbrücke (siehe dazu auch das Bild unten) waren zwei Tunnel (hier in hellgrauer Farbe unterlegt) zu errichten, um dem Umweltschutz in optimaler Weise  gerecht zu werden. Die Gesamtkosten für den Bau betrugen ca. 600 Mio DM.

Ansicht der fertiggestellten Brücke. Siehe hierzu auch mein Gemälde im Abschnitt "Kunst" unter "Ölgemälde", das einen Teil der Brücke in einer Abendstimmung zeigt. Das Landesministerium bietet unter Straßen.NRW eine Videodokumentation (VHS 48 Minuten) mit dem Titel "Die Flughafenbrücke" zum Bau der Rheinquerung A 44 an.

Gezeigt sind hier Pläne zum Tunnel AS Strümp, der in der ursprünglichen Planung noch nicht enthalten war. Mit der zunächst unter dem Vorbehalt der Zusage des Bundesverkehrministeriums geäußerten Zusage zu dieser Erweiterung konnte das Planfeststellungsverfahren dann von vielen Einwendungen befreit werden.

 

 

 

4. XXXXXXXXXX

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